Ebenfalls zu Gute zu halten sei dem Beschwerdeführer die eigeninitiative Offenlegung des Amphetaminkonsums gegenüber der Soziotherapie (pag. BK/436). In Bezug auf den Zusammenhang zwischen seiner Persönlichkeit und seinen Verhaltensweisen sei es dem Beschwerdeführer meist nicht gelungen, einen Zusammenhang zu beispielsweise mangelnder Frustrationstoleranz herzustellen oder seine affektive Instabilität mit seiner emotional-instabilen Persönlichkeitsstruktur zu verknüpfen, sodass sich ein auf die Persönlichkeit bezogenes und vom Beschwerdeführer akzeptiertes Erklärungsmodell erarbeiten liesse.