Obwohl in einem vorangegangenen Gespräch die Problematik (kein wunschgemässer Ferienbezug) thematisiert worden sei, habe er im entscheidenden Moment doch nicht auf funktionalere Handlungsalternativen zurückgreifen können. Mit Bewusstsein seines Fehlers zum Feierabend hin (Alkoholkonsum während des Tages) habe sich einerseits ein Versuch zur Schadensbegrenzung bzw. möglicherweise Vertuschung (im Internet nachschauen, ob der Alkohol bei der Rückkehr noch anzeigen könnte), andererseits aber auch ein initialer Impuls zur Vermeidung von Verantwortungsübernahme (nicht mehr ins MZ E.________ zurückkehren) gezeigt.