Damit sich der Beschwerdeführer weiterhin ausreichend mit seiner Persönlichkeit auseinandersetzen könne, bedürfe es eines stationären Settings (pag. BK/553). Es sei auch im Hinblick auf die Rückfallgefahr wichtig, ein geeignetes Setting und entsprechende Möglichkeiten zu haben, den Beschwerdeführer in einem solchen Fall aufzufangen. Die Rückfallgefahr sei auch abhängig vom Zustand des Beschwerdeführers und wie stabil dieser sei. Es bestünden mit der Sucht und seiner Persönlichkeitsstörung verschiedene Risikofaktoren, die ineinander spielten (pag.