Bereits med. pract. F.________ erklärte, dass das Konfliktverhalten des Beschwerdeführers mit dessen verzögerten Persönlichkeitsentwicklung und den ihm zur Last gelegten Taten in Verbindung stehe. Auch die behandelnden Psychologen führten im Vollzugsbericht vom 6. März 2023 aus, dass der Beschwerdeführer seine Totalabstinenz im Berichtszeitraum nicht habe aufrechterhalten können. Das Antizipieren von möglichen Risikosituationen sowie das Anwenden alternativer Handlungsstrategien in Zusammenhang mit seiner Persönlichkeitsstruktur stellten weiterhin wichtige Themenbereiche dar (pag. PEN II/124).