__ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass der zeitliche Aspekt einen wesentlichen Anteil für seine Einschätzung zur Umwandlung ausmache. Es sei aber ebenso wichtig, dass in der Therapie nun auch der Fokus auf die Persönlichkeitsanteile gelegt werde. Der Beschwerdeführer sei noch nicht so weit, dass seine Einsichten im Hinblick auf die Persönlichkeitsstörung in einem Jahr wesentlich geändert werden könnten. Wichtig sei auch die therapeutische Begleitung während der Lockerungen (pag. PEN II/177 f.). Bereits med.