Dies wird seitens des Gutachters Dr. med. D.________ auch insoweit bestätigt, als dass eine Massnahme nach Art. 60 StGB nur noch ansatzweise geeignet erscheine, der vom Beschwerdeführer ausgehenden Rückfallgefahr zu begegnen (pag. BVD/1407). Dr. med. D.________ zeigt anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung weiter auf, weshalb eine ambulante Massnahme nicht ausreicht, um den Beschwerdeführer für den Fall einer Nichtbewährung in den weiteren Vollzugslockerungen (z.B. WAEX) aufzufangen und erneut zu stabilisieren.