Allenfalls könnte dadurch auch das subjektive Gefühl, «das System» arbeite gegen ihn, entschärft und der Beschwerdeführer zum Aufbau bzw. zur Umsetzung alternativer Bewältigungsstrategien in einem realitätsnäheren Umfeld motiviert werden. Durch die Entlastung hätte der Beschwerdeführer bestenfalls mehr Zeit, prosozialen Verpflichtungen nachzugehen und diese Bereiche auszubauen. Diesbezügliche Erfolge und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit wiederum könnten sich mittelfristig auch günstig auf einen Substanzkonsum auswirken (pag. BVD/2452 f.).