Ein deliktsbegünstigendes Risikoszenario für Gewaltdelikte bestünde darin, dass der Beschwerdeführer weitgehend auf sich gestellt mit Herausforderungen konfrontiert sei, die er nicht bewältigen könne, und sich daraus abgeleitet unter zunehmendem Substanzkonsum wiederum vermehrt einem kriminogenen Milieu zuwende und seine prosozialen Verpflichtungen vernachlässige. Käme es dann zu einem Konflikt oder gegenseitigen Provokationen, wäre eine erneute Gewalthandlung denkbar. Diese Einschätzung decke sich weitgehend mit der gutachterlichen Einschätzung von Dr. med. D.________ vom 1. Oktober