Ebenso scheine der Konsum leistungsfördernder Substanzen (z.B. Ritalin) wahrscheinlich, wenn eine Reduktion der Alltagsbelastungen nicht erreicht bzw. den Belastungen keine genügende Entlastung gegenübergestellt werden könne. In Bezug auf allfällige erneute Gewaltdelinquenz würden aus gutachterlicher Sicht aber insbesondere Stimulanzien (Amphetamin und Kokain) und Alkohol (welcher die Wirkung anderer Substanzen verstärke) als gewalttriggernd eingeschätzt.