BVD/2379 ff.). Im Vollzugsbericht vom 28. September 2023 wurde sodann festgehalten, dass diese Zwischenfälle die Fortschritte des Beschwerdeführers überschatteten, weshalb in den kommenden Monaten und im Hinblick auf das Massnahmenende am 31. Dezember 2025 das Fallteam dem Abschluss der Lehre und der unterstützenden Massnahmen hohe Priorität zuschreibe (pag. BK/431). Im Vollzugsbericht vom 10. Oktober 2023 hielten die behandelnden Therapeuten in Bezug auf die legalprognostische Einschätzung fest, dass die deliktsrelevante Suchterkrankung noch nicht als überwunden angesehen werden könne und auch im Verlauf (z.B. Wohn- und Arbeitsexternat) weitere Kon-