Die am 5. September 2023 abgegebene Urinprobe ergab ein positives Resultat auf THC. Bereits vor Vorliegen des Testresultats habe der Beschwerdeführer mitgeteilt, dass er am Vortag einige Züge eines ihm von einem Arbeitskollegen angebotenen Joints genommen habe (pag. BVD/2359 ff.; pag. BK/427). Zu einem letzten Zwischenfall kam es am 15. September 2023, als der Beschwerdeführer die Abgabe einer Urinprobe verpasste (pag. BVD/2379 ff.).