Gemäss den Rechnungen des MZ E.________ sei anzunehmen, dass er nach dem entsprechenden Konsum ca. 1 Promille intus gehabt haben müsse, da sich abends immer noch ein Atemalkoholwert von 0.28 Promille ergeben habe (pag. BVD/2306). Der Beschwerdeführer habe eigenständig und in Zusammenarbeit mit der Psychotherapie aktiv an der Auseinandersetzung des Vorfalls gearbeitet, indem er eine Notfallkarte als zukünftige Unterstützung erstellt habe (pag. BVD/2334). Am 4. September 2023 kam es zu einem weiteren Zwischenfall. Die am 5. September 2023 abgegebene Urinprobe ergab ein positives Resultat auf THC.