Bei den klinischen Items zeigten sich in den Bereichen Einsicht (C1) in Bezug auf das Ausmass der Behandlungsbedürftigkeit sowie im Bereich des Ansprechens auf Be- handlungs- und Kontrollmassnahmen (C5) gegenwärtig Probleme, wobei der Beschwerdeführer im Verlauf bereits mehrfach gegen die ihm auferlegten Weisungen verstossen habe. Zu den Risikomanagement Items wurde Folgendes festgehalten: Hohe Relevanz für zukünftiges gewalttätiges Verhalten scheinen aufgrund der Beurteilung mit dem HCR-20 V3 das Einlassen auf die aktuelle Behandlung (R4) und