Im Bericht vom 14. April 2022 wurden für die historischen Items (H-Score) die Vorgeschichte des Beschwerdeführers mit gewalttätigem Verhalten (H1) zusammen mit anderen antisozialen Verhaltensweisen (H2) wie sein Substanzkonsum, der unter anderem zu gefährlichem Verhalten für sein soziales Umfeld geführt habe, als hoch relevant für die Deliktsprävention eingeschätzt. Als ebenso hoch relevant wurden Beziehungen (H3) angesehen, die in der Vergangenheit mehrfach Konflikte mitbegünstigt und teilweise zu strafrechtlich relevanten Vorkommnissen geführt hätten. Auch werde den Diagnosen (H7) eine hohe Relevanz für die Deliktsprävention zugeschrieben.