BVD/1751). Im Vollzugsbericht vom 6. März 2023 verwiesen die behandelnden Therapeuten in Bezug auf die legalprognostische Einschätzung mit dem HCR-20 V3 auf den Therapieverlaufsbericht vom 14. April 2022. Die Einschätzung müsse derzeit nicht angepasst werden (pag. PEN II/126). Im Bericht vom 14. April 2022 wurden für die historischen Items (H-Score) die Vorgeschichte des Beschwerdeführers mit gewalttätigem Verhalten (H1) zusammen mit anderen antisozialen Verhaltensweisen (H2) wie sein Substanzkonsum, der unter anderem zu gefährlichem Verhalten für sein soziales Umfeld geführt habe, als hoch relevant für die Deliktsprävention eingeschätzt.