___ und dem Gutachter eine verstärkte therapeutische Fokussierung auf die deliktsrelevante Persönlichkeitsstörung bzw. Dissozialität unter Miteinbezug der ausgeprägten und langjährigen Abhängigkeitserkrankung empfohlen. Dabei sollte im Behandlungsverlauf an dissozialen Denk- und Verhaltensmustern, Einsicht und Verantwortungsübernahme für seine Handlungen, Problemlösungsstrategien, Umgang mit Frustrationen, Anforderungen und Stressoren sowie adäquater Strategie zur Emotionsregulation gearbeitet werden. Insgesamt bleibe der Beschwerdeführer in einem mittelgradig bis hohen Bereich hinsichtlich der Ausprägung psychopathischer Eigenschaften (Gesamtwert von 60; pag. BVD/1751).