Nun habe durch die längerfristige Behandlung und Beobachtung im multidisziplinären therapeutischen Setting des MZ E.________ eine kriteriengeleitete diagnostische Abklärung durch den Gutachter durchgeführt und eine Persönlichkeitsstörung festgestellt werden können. Die Persönlichkeitsdefizite, die in der ersten Risikoabklärung noch als dysfunktionale Persönlichkeitsanteile zusammengefasst worden seien, würden nun unter der Risikoeigenschaft Dissozialität nach FOTRES (2021) subsumiert und als handlungsleitend in den Deliktsmechanismus aufgenommen (pag. BVD/1750).