Es resultiere somit eine etwas angepasste Einschätzung in der PCL-R mit einem aktuellen Summenwert von 26. Der Beschwerdeführer zeige mit dem aktuellen Summenwert eine bereits hochgradige Ausprägung von psychopathy (sensu Hare; pag. BVD/1402). Dr. med. D.________ bestätigte seine Risikoeinschätzung anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Ergänzend fügte er hinzu, dass die Rückfallgefahr für Gewaltdelikte im aktuellen Setting gering sei und es deshalb interessant zu sehen sein werde, wie sich der Beschwerdeführer im Rahmen von zunehmenden Lockerungen bewähren werde (pag. PEN II/176).