__ einige Items der PCL-R einer erneuten Prüfung. Ergänzend zu den Angaben im Gutachten vom 1. Oktober 2021 hielt er fest, dass der Beschwerdeführer weiterhin bei den Urinproben getrickst habe, was er gegenüber dem Gutachter 2021 noch verneint habe. Auch im Hinblick darauf, dass bei etlichen Items aus Faktor 1 der PCL- R mit ähnlicher Richtung noch knapp nicht 2 Punkte vergeben worden seien, müsse zumindest beim Item 5 (Betrügerisch/Manipulativ) der volle Punktwert von 2 vergeben werden. Es resultiere somit eine etwas angepasste Einschätzung in der PCL-R mit einem aktuellen Summenwert von 26.