Würden zudem die Resultate in VRAG-R (in Bezug auf Gewaltdelikte) und LSI-R (in Bezug auf allgemeine Delinquenz) berücksichtigt, dürfte klar sein, dass der Beschwerdeführer noch einen relativ langen Weg vor sich habe, auf dem er sich beweisen könne. Aus gutachterlicher Sicht könne einzig durch eine langfristig (mehrjährige) angelegte Behandlung und Betreuung damit gerechnet werden, dass sich die Legalprognose auch längerfristig deutlich verbessern lasse (pag. BVD/856). Im Ergänzungsgutachten vom 15. August 2022 unterzog Dr. med. D.________ einige Items der PCL-R einer erneuten Prüfung.