aufgrund der Basler Kriterien fest, dass beim Beschwerdeführer erste Therapiefortschritte – die in Richtung einer bessernden Legalprognose hinweisen könnten – erkennbar seien. Wie nachhaltig diese seien, werde sich in den nächsten Monaten bis Jahren noch zeigen müssen. Würden zudem die Resultate in VRAG-R (in Bezug auf Gewaltdelikte) und LSI-R (in Bezug auf allgemeine Delinquenz) berücksichtigt, dürfte klar sein, dass der Beschwerdeführer noch einen relativ langen Weg vor sich habe, auf dem er sich beweisen könne.