Nur 2.8% der Vergleichsprobe hätten einen höheren Gesamtwert erreicht. Dementsprechend sei der Beschwerdeführer in einem Bereich mit einem sehr hohen Rückfallrisiko für allgemeine Delinquenz zu verorten. Auch gemäss dieser Einschätzung werde beim Beschwerdeführer zur Verbesserung der Legalprognose weiterhin eine intensive Betreuung in einem gut strukturierten Setting empfohlen (pag. BVD/851). Schliesslich hält Dr. med. D.________ aufgrund der Basler Kriterien fest, dass beim Beschwerdeführer erste Therapiefortschritte – die in Richtung einer bessernden Legalprognose hinweisen könnten – erkennbar seien.