Der Beschwerdeführer habe einen Gesamtwert von +30 erzielt (pag. BVD/849). Mit diesem Summenwert sei der Beschwerdeführer in der höchsten Risikokategorie zu verorten. Unter den Straftätern der Entwicklungsstichprobe hätten nur 6.4% einen höheren Summenwert erreicht. Die Personen in dieser Kategorie würden eine Rückfallwahrscheinlichkeit nach 5 Jahren von 76% und eine entsprechende Rückfallwahrscheinlichkeit nach 12 Jahren von 87% aufweisen (pag. BVD/850). Im LSI-R erreiche der Beschwerdeführer einen Gesamtwert von mindestens 39 Punkten und komme damit auf die 97. Perzentile. Nur 2.8% der Vergleichsprobe hätten einen höheren Gesamtwert erreicht.