40 Dr. med. D.________ führt weiter aus, dass der Beschwerdeführer im Unterbereich «Dissozialität» zumindest 8 von 10 möglichen Punkten erreiche. Diese im klassischen PCL-R-Modell als Facette 4 bezeichnet, habe gemäss gängiger Lehre und Forschung von den PCL-R-Facetten den höchsten prädiktiven Wert für erneute Kriminalität, weshalb im VRAG-R nur noch dieser Bereich der PCL-R berücksichtigt werde (pag. BVD/847). Bei der Anwendung des VRAG-R hätten gemäss Dr. med. D.________ alle 12 Items schlüssig bewertet werden können. Der Beschwerdeführer habe einen Gesamtwert von +30 erzielt (pag.