Der bisherige Verlauf zeige bisher eine positive Entwicklung, indem der Beschwerdeführer bereits einen grossen Teil der Medikamente habe abbauen können. Aus der aktuarischen Risikobeurteilung resultiere ein niedriges Risiko, dass der Beschwerdeführer zukünftig erneut ähnliche oder noch gravierendere Delikte begehen werde. Die dynamische Risikobeurteilung durch den HCR-20 weise hingegen ein erhöhtes Risiko für zukünftiges Fehlverhalten auf (pag. PEN I/981). Insgesamt bestehe beim Beschwerdeführer eine mittelgradig bis erhöhte Gefahr, erneut Straftaten zu begehen (pag. PEN I/984). Es sei insbesondere von Delikten, die mit dem Erwerb und dem Verkauf von illegalen Drogen in Zusammenhang ste-