PEN I/976 ff.). Daneben wendete med. pract. F.________ das Instrument SAPROF an, das zur strukturierten Erfassung von Schutzfaktoren hinsichtlich des Risikos für gewalttätiges Verhalten entwickelt worden sei (pag. PEN I/978). Insgesamt erreiche der Beschwerdeführer 13 von 35 Punkten. Damit seien die protektiven Faktoren als vergleichsweise schlecht ausgeprägt zu bewerten (pag. PEN I/980). Zusammenfassend hielt med. pract. F.________ fest, dass der Beschwerdeführer das Konstrukt eines Psychopathen nicht erfülle. Der bisherige Verlauf zeige bisher eine positive Entwicklung, indem der Beschwerdeführer bereits einen grossen Teil der Medikamente habe abbauen können.