39 dass der Beschwerdeführer erneut schwere Gewalttaten verüben werde. Der Beschwerdeführer verfüge kaum über Strategien, seine inneren Spannungen ohne Konsum psychotroper Substanzen zu bewältigen. Die Wechselwirkung zwischen mangelnder Emotionsregulation und Substanzkonsum habe den Beschwerdeführer bis jetzt daran gehindert, seinen persönlichen und beruflichen Alltag zu bewältigen. Es sei ihm nicht gelungen, angemessene prosoziale Beziehungen aufzubauen und trotz Unterstützung eine Berufsausbildung abzuschliessen, die ihm ermöglichen könne, finanziell für sich selbst zu sorgen (pag. PEN I/976 ff.).