_ entgegen der Kritik des Beschwerdeführers als schlüssig und überzeugend. Der Gutachter nahm ausführlich und differenziert zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im Massnahmenvollzug Stellung. Die Beschwerdekammer schliesst sich mithin den von Dr. med. D.________ aufgestellten Diagnosen an. Dabei handelt es sich um psychische Störungen. Er erklärte in seinem Gutachten vom 1. Oktober 2021, dass sowohl die ausgeprägte Suchterkrankung als auch die dissozialen und emotionalen-instabilen Persönlichkeitsanteile deliktsrelevant seien bzw. insbesondere deren Zusammenspiel (pag.