PEN I/877). Mit Gutachten vom 15. August 2019 attestierte med. pract. F.________ dem Beschwerdeführer Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen, Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtig abstinent, aber in beschützender Umgebung (ICD-10 F19.21), akzentuierte impulsive und dissoziale Persönlichkeitszüge (ICD-10 Z73.1) und einen schädlichen Gebrauch von Alkohol (ICD-10 F10.1). Die Abhängigkeit von Suchtstoffen und die akzentuierten, impulsiven und dissozialen Persönlichkeitszüge hätten auch zum Tatzeitpunkt vorgelegen. Ferner habe zum Tatzeitpunkt eine Mischintoxikation von Schlaftabletten und Kokain vorgelegen (ICD-10 F19.0).