Es gehe darum, eine Massnahme zu finden, die am besten geeignet sei, die Legalprognose zu verbessern. Um zu beurteilen, ob eine schwere psychische Störung vorliege, sei auf die Gutachten zurückzugreifen. Die Abweichungen in den Gutachten seien nachvollziehbar, weshalb auf das Gutachten von Dr. med. D.________ abgestellt werden könne. Bereits med. pract. F.________ habe von akzentuierten Persönlichkeitszügen gesprochen. Die Ausführungen von med. pract. F.________, weshalb noch keine Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren sei, beziehe sich auf das junge Alter und die vermutete verzögerte Hirnreifung.