Es werde aber auch erwähnt, dass der Veränderungsprozess mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde. Gemäss Gutachter müsse mehr auf die deliktsrelevanten Persönlichkeitsanteile eingegangen werden. Dafür reiche die Suchttherapie aber nicht aus; es sei ein stationäres Setting nötig. Es sei auch wichtig, dass die Vollzugsbehörden entsprechend reagieren könnten, käme es zu weiteren Rückfällen und für den Fall, dass es ausserhalb des Massnahmenzentrums nicht funktionieren würde. Die aktuelle Massnahme reiche nicht mehr aus, da die psychische Störung behandelt werden müsse, was im Rahmen einer Massnahme gemäss Art. 59 StGB geschehen müsse.