In den Risikoabklärungen werde festgehalten, weshalb es zu dieser Tat gekommen sei und was es brauche, um das Rückfallrisiko zu senken. Die Ausführungen von Dr. med. D.________, wonach der Therapieverlauf als durchzogen zu bezeichnen sei, seien zutreffend. Es bleibe dabei, dass der Beschwerdeführer an seinen Taten und nicht an seinen Worten gemessen werden müsse. Der Beschwerdeführer besitze zudem sehr gute Fähigkeiten, auf Leute einzuwirken. Es seien weitere Rückschläge zu verzeichnen, u.a. der Suizidversuch sowie der Lehrabbruch. Dennoch werde vom Massnahmenzentrum beantragt, den Beschwerdeführer ins WEX der WAEX zu versetzen.