Der Beschwerdeführer sei grundsätzlich in der Lage, Leistung zu erbringen. Grundsätzlich wäre es für die Zukunft wünschenswert, wenn er eine Lehre abschliessen würde. Aktuell sei dies aber kein Thema. Nun müsse in einem ersten Schritt die Aufarbeitung vorangetrieben werden. Sodann sei ein externes Wohnen zu implementieren. Die BVD bestätigten anlässlich der Sitzung, den Antrag auf WEP, WEX bzw. WAEX erhalten zu haben. Es gelte, den Antrag genau zu prüfen, zumal der jüngste Verlauf von Instabilität geprägt gewesen sei (pag. BK/511 ff.). III. Rechtliche Beurteilung