Zu Gunsten des Vollzugs müsse er die Konsequenzen ziehen. Sodann werde festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer im Rahmen der Progressionsstufe C mit einem hohen Grad an Selbständigkeit und Freiheit zu bewegen wisse. Er habe die gestellten Anforderungen erfüllt. Auch im Rahmen des Vollzugsmoduls AEX habe er Erfolge verbuchen können: er habe gute schulische Leistungen erzielt und das erste Lehrjahr erfolgreich abgeschlossen. Überschattet würden seine Fortschritte durch die in relativ kurzer Zeit erfolgten Zwischenfälle und vom Abbruch der Lehre. Als nächstes sollten die Vollzugsmodule richtungsweisend zur extramuralen Normalität wirken, indem ein betreutes