Im Bereich Aus- und Weiterbildung wurde seitens des MZ E.________ festgehalten, dass der Beschwerdeführer in den ersten Wochen des zweiten Lehrjahrs und rund um die kritischen Zwischenfälle eine für ihn nicht auszuhaltende Situation beschrieben habe. Dass die Lehre und der Versuch, alle Lebensbereiche in diesem Setting unter einen Hut zu bringen, von Beginn weg für den Beschwerdeführer eine Herausforderung gewesen sei, sei bekannt und nach wie vor nachvollziehbar. Er habe mehreren Mitarbeitenden der Soziotherapie eröffnet, dass die Situation am Arbeitsplatz nicht mehr tragbar sei.