Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Beschwerdeführer werde weiterhin von einer risikorelevanten Beeinflussbarkeit ausgegangen, welche aber in ihrem Ausmass auch an die Mitwirkung des Beschwerdeführers geknüpft sei. Eine Anpassung des Kontroll- und Veränderungsbedarf sei bisher nicht angezeigt. Als weiterer Schritt im Vollzugsverlauf seien auch im Sinne einer Entlastung im Alltag eine unbestimmte Anzahl unterschiedlich langer und befristeter Probewohnen zwecks perspektivischer Umsetzung eines WAEX angedacht (pag. BK/437 f.).