Insgesamt habe sich gezeigt, dass sich der Beschwerdeführer während der Sitzungen themenbezogen durchaus aufnahmefähig und reflektiert präsentiert habe, ihm der Transfer in den Alltag aber wiederholt nicht zu gelingen scheine bzw. er sich nicht mehr an Inhalte aus der vorangehenden Sitzung erinnert habe oder diese habe benennen können. Der Beschwerdeführer habe angegeben, sich nach Beendigung der jeweiligen Sitzungen tatsächlich keine weiteren Gedanken mehr zu besprochenen Inhalten zu machen und die Therapie im Grunde als «notwendiges Übel» betrachte, wobei er mit seinem restlichen Alltag bereits sehr belastet sei.