Die relativ rasche Umsetzung der Progressionsstufe C nach der Gerichtsverhandlung habe den Beschwerdeführer gefreut. Insgesamt habe sich gezeigt, dass sich der Beschwerdeführer während der Sitzungen themenbezogen durchaus aufnahmefähig und reflektiert präsentiert habe, ihm der Transfer in den Alltag aber wiederholt nicht zu gelingen scheine bzw. er sich nicht mehr an Inhalte aus der vorangehenden Sitzung erinnert habe oder diese habe benennen können.