Dem Kontrollbedarf gemäss ROS-Fallübersicht habe bis auf die kritischen Zwischenfälle entsprochen werden können. Am Veränderungsbedarf habe weitergearbeitet werden können, insbesondere bezüglich Aufbau eines prosozialen Umfelds, der Absolvierung einer Lehre, der Emotionsregulation und dem Umgang mit Frust (pag. BK/432). Der psychiatrisch-psychologische Dienst hält im Vollzugsbericht sodann fest, dass der Beschwerdeführer das formale Setting im Berichtszeitraum weitestgehend zuverlässig eingehalten habe und meist pünktlich zu den vereinbarten Psychotherapieterminen erschienen sei.