Im Vollzugsbericht vom 28. September 2023 wurde festgehalten, dass sich die Berichtsperiode durch Gegensätzlichkeit auszeichne. So stünden sich in verschiedenen Bereichen Pole gegenüber, die für ein Auf und Ab gesorgt hätten. Im Vollzug stünden die Progressionsstufe C und das empfohlene Wohn- und Arbeitsexternat der Umwandlung der Massnahme und den damit zusammenhängenden Gerichtsterminen gegenüber. Intern seien die positiven Berührungspunkte mit den Mitarbeitenden der Soziotherapie und die Arbeitsbeziehung mit der Bezugsperson einerseits festzuhalten, während das Misstrauen und die Ablehnung gegen den Vollzug auch hier den Gegenpart bilde.