Die am 5. September 2023 abgegebene Urinprobe ergab ein positives Resultat auf THC. Bereits vor Vorliegen des Testresultats habe der Beschwerdeführer mitgeteilt, dass er am Vortag einige Züge eines ihm von einem Arbeitskollegen angebotenen Joints genommen habe (pag. BVD/2359 ff.; pag. BK/427). Mit E-Mail vom 15. September 2023 informierte das MZ E.________ die BVD in Bezug auf diesen Konsumrückfall dahingehend, dass der Beschwerdeführer in den letzten Tagen und Wochen sehr viel Stress und Druck verspürt habe. Hinzugekommen sei die schwierige Arbeitssituation in den letzten Wochen, die ihn sehr belaste.