Der Beschwerdeführer habe eigenständig und in Zusammenarbeit mit der Psychotherapie aktiv an der Auseinandersetzung des Vorfalls gearbeitet, indem er eine Notfallkarte als zukünftige Unterstützung erstellt habe. Noch immer falle es dem Beschwerdeführer schwer, innerpsychische (kritische) Prozesse und Entwicklungen im Vorfeld wahrzunehmen und entsprechend zu handeln. Während eines darauffolgenden Beziehungsurlaubs inklusive Übernachtung habe er die Kontrollmassnahmen strikt eingehalten. Sie hätten den Eindruck gewonnen, dass er durchaus den Willen besitze, positive Veränderungen in seinem Leben herbeizuführen. Er agiere weiterhin in ei-