BVD/2297). Der Beschwerdeführer habe sich bezüglich der beiden Konsumrückfälle externalisierend gezeigt. Er habe aber auch thematisiert, dass er sich frage, weshalb er immer wieder alles vermassle. Dabei habe er passive Äusserungen zu Suizid getätigt, sich unterdessen aber wieder klar davon distanziert. Zum Konsum habe der Beschwerdeführer ausgeführt, dass er nach der Einnahme des Amphetamins, das er von einem Mitinsassen angeboten bekommen habe, Suchtdruck verspürt und deswegen am Montagnachmittag Alkohol gekauft und konsumiert habe. Gemäss den Berechnungen des MZ E.___