23 betreutes Wohnheim sinnvoll wäre. In einem ersten Schritt sollten nun allerdings die Übernachtungsurlaube implementiert und bis zu 72 Stunden ausgebaut werden. Je nach Verlauf könne die Verlegung in ein betreutes Wohnen in Betracht gezogen werden (pag. BVD/2005). Mit Verfügung vom 12. April 2023 wurde dem Beschwerdeführer die Progressionsstufe C bewilligt (pag. BVD/2027). Die Auswertung des Vollzugsplans für die Zeit vom 31. August 2022 bis 3. April 2023 ergibt, dass der Beschwerdeführer – mit Ausnahme des Teilziels Gesundheit – sämtliche Teilziele erreicht hat.