Weiter habe sich seine Absprachefähigkeit in den letzten Monaten markant verbessert. Er erscheine zu vereinbarten Terminen und kümmere sich um seine Angelegenheiten, so gut es gehe. Er öffne seine Post und lese neuerdings auch die amtlichen Schreiben (pag. PEN II/116). Über die Weihnachtsfeiertage habe der Beschwerdeführer viel Zeit mit seiner Familie verbracht. Sowohl zum Vater als auch zur Mutter pflege er nach wie vor eine gute Beziehung. Die meiste Zeit verbringe er mit seiner Freundin. Sie begleite ihn auch zu seiner Familie oder nehme den Beschwerdeführer mit zu ihren Eltern (pag. PEN II/118).