BVD/1751). Am 12. Dezember 2022 beurteilte die KoFako erneut den Fall des Beschwerdeführers und gelangte zum Schluss, dass weitergehende Vollzugsöffnungen aus legalprognostischer Sicht als verfrüht erachtet würden (pag. BV/1724 f.). Gemäss forensisch-toxikologischem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 17. Januar 2023 ergab die analysierte Haarprobe für eine Zeitspanne von Ende August 2022 bis Mitte Dezember 2022 keinen Konsum der geprüften Drogen und Medikamentenwirkstoffe und keinen regelmässigen oder übermässigen Alkoholkonsum (pag. BVD/1782 ff.).