Lehrbetriebs teilgenommen und nach seiner Rückkehr eine positive Urinprobe (THC) und ein positives Resultat bei der Atemluftkontrolle (0.44 Promille) abgeben. Hierzu erklärte der Beschwerdeführer, dass er es in diesem Kontext nicht geschafft habe, der Bedienung zu sagen, dass er nicht trinke, bzw. den Wein stehen zu lassen. Er habe zwei Gläser getrunken. Er müsse den Umgang mit solchen Situationen unbedingt üben. Dagegen verneinte er den Konsum von Cannabis. Er habe in K.________ am Bahnhof zwei Kollegen getroffen, die ein Joint geraucht hätten. Er habe die Einladung zum Konsum abgelehnt, sei aber bei ihnen geblieben, um sich mit ihnen zu unterhalten.