Er scheine erkannt zu haben, dass er auf Hilfe angewiesen sei, und sei sich bewusst, was auf dem Spiel stehe, wenn er nicht selber aktiv an der Erreichung seiner Vollzugsziele mitarbeite. Er zeige sich einigermassen absprachefähig, am meisten bei der Arbeit, etwas weniger in der Institution. Mittlerweise schaffe er es, seinen Suchtdruck mitzuteilen und sich diesbezüglich Unterstützung zu holen. Zu wirklich kritischen Vorfällen sei es nicht gekommen (pag. BVD/1633). Am 9. November 2022 bestätigten die BVD die Bewilligung des Vollzugsmoduls des AEX per sofort (pag. BVD/1657). Am 18. November 2022 kam es zu einem neuerlichen Zwischenfall. Der Beschwerdeführer habe am Geschäftsessen seines