1451 ff.). Am 22. September 2022 reichten sie beim Regionalgericht den Antrag auf Aufhebung der angeordneten stationären Suchtbehandlung und Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme ein (pag. PEN II/1 ff.). Am 27. Oktober 2022 reichte Dr. med. D.________ eine gutachterliche Stellungnahme zu den vorwiegend von juristischer Seite her betonten «Differenzen» in der diagnostischen Einschätzung beim Beschwerdeführer ein. Diskutiert wird darin, ob eher auf die emotional-instabilen (impulsiven) oder die dissozialen Anteile der Per-