Diese wirkten teilweise wie antrainierte Angaben aus den Therapiesitzungen. Schlussendlich werde es entscheidend sein, was der Beschwerdeführer im Alltag umsetzen könne und sich somit in seinem künftigen Verhalten zeige. Dementsprechend werde zur Evaluation von künftigen Fortschritten empfohlen, sich weniger an den Worten und verbal geäusserten Zielen des Beschwerdeführers zu orientieren, sondern mehr am konkret gezeigten Verhalten (pag. BVD/1405). Festzuhalten sei, dass der Beschwerdeführer gelernt habe, das «System», das er im Wesentlichen gegen sich gerichtet sehe, zu täuschen.